Aktuelle Informationen für Skitourengänger
Perimeter der Sperrzone Blatten
Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügen die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Blatten und Wiler zum Schutz von Personen, Eigentum und Sachwerten die Sperrzone Blatten wie folgt:
- Für die Gefahrenbereiche beim See Blatten, auf dem gesamten Schuttkegel sowie durch den Bergsturz beeinträchtigte Flächen gilt ein striktes Zutrittsverbot.
- Das Zutrittsverbot gilt ebenfalls für die intakten Quartiere in Blatten sowie die Weiler Eisten und Wyssried.
- Der Perimeter der Sperrzone Blatten wird Tag und Nacht mit Videokameras und Drohnen überwacht.
- In begründeten Fällen kann die Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
- Diese Anordnung tritt am Fr, 20.02.2026 in Kraft und gilt bis aufWiderruf.
- Die bisherigen Anordnungen werden aufgehoben.
Strafandrohung
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss Art. 63 des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau mit einer Busse bestraft.
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