Aktuelle Informationen für Skitourengänger

Perimeter der Sperrzone Blatten

Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügen die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Blatten und Wiler zum Schutz von Personen, Eigentum und Sachwerten die Sperrzone Blatten wie folgt:

  • Für die Gefahrenbereiche beim See Blatten, auf dem gesamten Schuttkegel sowie durch den Bergsturz beeinträchtigte Flächen gilt ein striktes Zutrittsverbot.
  • Das Zutrittsverbot gilt ebenfalls für die intakten Quartiere in Blatten sowie die Weiler Eisten und Wyssried.
  • Der Perimeter der Sperrzone Blatten wird Tag und Nacht mit Videokameras und Drohnen überwacht.
  • In begründeten Fällen kann die Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
  • Diese Anordnung tritt am Fr, 20.02.2026 in Kraft und gilt bis aufWiderruf.
  • Die bisherigen Anordnungen werden aufgehoben.

Strafandrohung
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss Art. 63 des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau mit einer Busse bestraft.

Perimeter der Sperrzone Blatten per 20.02.2026