AGB
A. Allgemeine Bestimmungen
A.1. Anwendbarkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam als «Leistungen» oder „Drittleistungen“ bezeichnet), welche durch die
- Lauchernalp Bergbahnen AG
- Lötschental Marketing AG
- Verein Lötschental Tourismus
(nachfolgend gemeinsam «Lötschental» bezeichnet) über die Webseite www.loetschental.ch sowie an physischen Verkaufsstellen, Schaltern, Shops etc. angeboten werden. Die vorliegenden AGB gelten ebenfalls für die Webseite www.loetschental.ch. Durch die Inanspruchnahme einer dieser Leistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGBs.
Bei bestimmten Leistungen kommen besondere Bestimmungen zur Anwendung. Diese sind in den entsprechenden Verträgen (beispielsweise Verträge über Mietgegenstände oder Gütertransport) geregelt und gehen allfälligen Bestimmungenaus dieser AGB vor.
Anderslautende Vertragsbedingungen, namentlich auch solche, die der Kunde zusammen mit der Vertragsannahme für anwendbar erklärt, haben nur Gültigkeit, wenn und soweit sie von Lötschental ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind.
A.2. Vertragsschluss
Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln wird die Annahme der Buchung dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung bildet zusammen mit allfälligen Prospekten mit Leistungsbeschreibungen und dem zu entrichtenden Entgelt den Vertrag (ausgenommen sind automatische Buchungsbestätigungen). Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Bestätigung durch Lötschental zustande. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung durch Lötschental zustande. Die besonderen Bestimmungen zu Drittleistungen bleiben vorbehalten.
A.3. Angaben zu Leistungen und Preisen
A.3.1. Leistungen
Leistungen werden in den entsprechenden Angebotsbeschrieben definiert. Alle Angaben (insbesondere zum Umfang der Leistungen) sind ohne Gewähr. Lötschental behält sich vor, Leistungsbeschreibungen in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
A.3.2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben verstehen sich – ausser anders vermerkt – inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF). Bei der Annahme von Fremdwährungen gilt der von Lötschental festgelegte Tageskurs. Wechselgeld erfolgt in Schweizer Franken (CHF).
Lötschental behält sich vor, Preisangaben in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Namentlich steht Lötschental das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern sowie von Transportkosten nach Vertragsabschluss zu erhöhen.
Lötschental legt die Zahlungsbedingungen in den Leistungsbeschreibungen fest. Fehlt eine solche Angabe, gilt die Zahlungsfrist gemäss Rechnungsstellung von Lötschental. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist Lötschental berechtigt, die zu erbringende Leistung zu verweigern.
Rabatte oder Gutscheine werden nur zu den auf dem Gutschein angezeigten Bedingungen akzeptiert. Bei Vertragsabschluss nicht geltend gemachte Rabatte können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Rabatte können nicht kumuliert werden.
Besondere Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit Drittleistungen bleiben vorbehalten.
A.4. Störung der Vertragsabwicklung
Lötschental ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe die vereinbarte Leistung zu ändern oder einen Ersatz anzubieten.
Wird die Vertragserfüllung durch Lötschental wegen höherer Gewalt verunmöglicht oder beeinträchtigt, ist Lötschental berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
A.5. Haftung
Lötschental haftet gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung. Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn die Nichterfüllung bzw. die nicht richtige Erfüllung auf Versäumnisse oder auf das Verhalten des Kunden oder eines Dritten, die nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind, oder auf höhere Gewalt bzw. Ereignisse, die nicht vorherseh- oder abwendbar sind, zurückzuführen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Hat Lötschental begründeten Anlass zur Annahme, dass eine Veranstaltung, für die Sacheigentum von Lötschental genutzt wird, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von Lötschental gefährdet, ist Lötschental berechtigt, die Reservationsvereinbarungen jederzeit entschädigungslos aufzulösen.
Jegliche Haftung von Lötschental für Diebstähle im Wintersportgebiet oder für Sachbeschädigungen durch Dritte ist ausgeschlossen.
Bei Drittleistungen ist nur der jeweilige Vertragspartner/Leistungserbringer haftbar. Eine Solidarhaftung, die Lötschental miteinbeziehen würde, ist – ausser explizit vereinbart – ausgeschlossen. Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots wird keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen.
Bei Gütertransporten sind Waren durch den Kunden derart zu verpacken bzw. das Gebinde hat so zu sein, dass es den aktuell geltenden Sicherheitsstandards entspricht (Euro-Palette). Fragile Güter sind derart einzupacken, dass Schäden beim Transport nicht erfolgen können (Empfehlung: Transportkoffer). Lötschental lehnt jede Haftung ab, wenn entsprechende Vorgaben nicht eingehalten werden.
Die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen sowie die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit Drittleistungen bleiben vorbehalten.
Lötschental übernimmt keine Haftung für Fehlleistungen des Internets, Schäden durch Dritte, importierte Daten aller Art (Viren, Würmer, Trojanische Pferde) sowie für Links von und zu anderen Webseiten.
Lötschental übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte, spezielle oder sonstige Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Webseite www.loetschental.ch oder einer damit verlinkten Webseite ergeben. Ausgeschlossen ist auch jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder sonstigen Daten in Informationssystemen von Dritten. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wird.
A.6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises) behält sich Lötschental das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Bei Kunden mit Sitz in der Schweiz ist Lötschental berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Ist der Kunde Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Lötschental das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Ein Recht zur Verrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Lötschental unbestritten oder entscheidungsreif sind. Ausserdem hat der Kunde nur ein Zurückbehaltungsrecht, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
A.7. Abtretung
Lötschental behält sich das Recht vor, ihre Forderungen bzw. bei Drittleistungen (Abschnitt C) die Forderungen der Leistungserbringer dem Kunden gegenüber einschliesslich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
A.8. Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kunden von Lötschental und Nutzer der Webseite von Lötschental wird in der Datenschutzerklärung auf www.loetschental.ch erläutert. Diese bildet einen integralen Vertragsbestandteil der AGB.
A.9. Urheberrecht
Die Verwendung von www.loetschental.ch bedeutet nicht, dass dem Nutzer Lizenzrechte in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte am Inhalt von www.loetschental.ch eingeräumt werden.
www.loetschental.ch sowie sämtliche dort eingestellten Inhalte (insbesondere Software, Dateien, Designs, Grafiken und Daten) sind Eigentum von Lötschental. Lötschental besitzt entsprechende Nutzungsrechte und ist durch die entsprechenden Gesetze bezüglich geistiger Eigentumsrechte einschliesslich Urheber- und Markenschutzrechte geschützt. Jede unbefugte Benutzung von www.loetschental.ch, insbesondere die Benutzung von www.loetschental.ch oder von deren Inhalten zu professionellen oder kommerziellen Zwecken jeglicher Art sowie die Reproduktion, Darstellung, Weitergabe an andere, Mitteilung, das in Umlauf bringen, die Verbreitung, Veränderung, Lizenzzuteilung, der Verkauf oder jegliche sonstige Verwertung dieser Webseite oder von deren Inhalten, Texten, Textteilen, statischen oder animierten Grafiken, Audiodaten, Software, Waren oder Dienstleistungen sowie sonstigen Daten oder Informationen, ist ohne vorherige schriftlich Genehmigung durch Lötschental ausdrücklich untersagt. Verboten sind insbesondere Methoden wie Framing und Inlinelinking der Webseite und von Inhalten.
B. Verkauf und Nutzung von Lifttickets und Anlagen
B.1. Beförderungsbestimmungen
Mit dem Verkauf eines Lifttickets verpflichtet sich Lötschental zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers und seines Materials. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander-, Bike- und Schlittelwege. Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Für Wege und Pisten können von Lötschental und/oder den Behörden Nutzungseinschränkungen vorgesehen werden. Es gelten die publizierten Transportbestimmungen sowie die Anweisungen des Bahn- bzw. Aufsichtspersonals.
Aus Sicherheitsgründen werden keine Personen mit Kindern in Huckepack, Rucksäcken, anderen Tragevorrichtungen oder auf Schultern auf den Skiliften sowie Sesselbahnen befördert. Ebenso ist in dieser Weise die Nutzung der Skipisten und der Schlittelwege nicht erlaubt.
B.2. Einschränkung der Nutzung
Kann Lötschental seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen infolge von Umständen, die Lötschental nicht abzuwenden vermag, nicht oder vorübergehend oder teilweise nicht erbringen, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber Lötschental. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Betriebseinstellungen, Pisten- und Wegsperrungen infolge Zufalls, höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Stromausfall, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen
- Überlastung der Transportanlagen oder Überfüllung der Pisten und Wege sowie daraus resultierende mögliche Wartezeiten
- Unterbrüche sowie temporäre Betriebseinstellungen von Teilen der Transportanlagen infolge Bau- oder Wartungsarbeiten sowie zur Behebung von Störungen.
Im Rahmen der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen kann der Zutritt zu einzelnen Anlagen nicht möglich oder an den Kauf eines Tickets der Veranstaltung gebunden sein. Ferner kann der Zutritt zu Pisten und Wegen gesperrt werden.
Lötschental kann aufgrund der Nachfrage, behördlicher Vorgaben oder der Witterungsbedingungen das Angebot anpassen.
B.3. Nutzungsbestimmungen
Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Lötschental legt fest, für welche Tickets ein Name und/oder Foto erfasst werden muss.
Lötschental legt die Bestimmungen für die Nutzung fest. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die publizierten Anweisungen zu halten. Dies sind insbesondere:
- Anordnungen von Mitarbeitenden
- Sperrungen von Pisten und Wegen
- Markierungen, Warntafeln und Anweisungen zur Nutzung der Bahnen
- FIS-Regeln
- Regeln zur Trail-Toleranz
Ferner wird rücksichtsloses Verhalten oder Trunkenheit/Drogenmissbrauch nicht toleriert. Lötschental behält sich in solchen Fällen das Recht vor, Kunden das Liftticket zu entziehen.
Anlagen und Einrichtungen von Lötschental dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Allfällige Instandstellungs- oder Reinigungskosten sind durch den Verursacher zu bezahlen.
Bei Verstössen gegen die Nutzungsbestimmungen kann Lötschental den Kunden entschädigungslos vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung ausschliessen. Im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung oder bei Gefährdung anderer Menschen sowie bei Störung des öffentlichen Verkehrs ist Lötschental berechtigt, eine Strafanzeige einzureichen.
B.4. Kosten für Rettungseinsätze
Erleidet ein Kunde einen Unfall bei Benutzung der Bahnanlagen oder der präparierten und kontrollierten Pisten im Schneesportgebiet Lötschental, kann der Rettungsdienst der Bergbahnen in Anspruch genommen werden.
Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird nach Aufwand von Lötschental (Personalleistungen, Materialaufwand, etc.) verrechnet.
Sämtliche Kosten Dritter im Zusammenhang mit Rettungseinsätzen (z.B. Helikoptertransport, Arztbesuche, Ambulanz) sind direkt durch den Kunden zu vergüten.
B.5. Variantenfahren | Wild- und Waldschutzzonen
Die Pisten der Bergbahnen sind im freien Gelände angelegt. Kleine Waldparzellen gelten als geschützte Wald- und Wildschutzzonen und werden umfahren. Bäume und Sträucher sollen nicht beschädigt und das Wild nicht beunruhigt oder aus seinen Einständen vertrieben werden. Die Wald- und Wildschutzzonen sind entsprechend markiert. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, die Hinweistafeln der Bergbahnen zu beachten. Das Befahren von gesperrten oder markierten Wald- und Wildschutzzonen kann den Entzug der persönlichen Fahrkarte bis hin zur Verzeigung bei den zuständigen Stellen mit sich bringen.
B.6. Beanstandungen | Haftung
Allfällige Beanstandungen des Kunden, die die Leistungserbringung durch Lötschental gemäss Abschnitt B betreffen, sind unverzüglich an die Bergbahn zu richten. Die Bergbahnen haften für Personen- und Sachschäden nach Massgabe der Bestimmungen der AGB. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Eine Haftung der Bergbahnen für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge
- Nichtbeachtens von Hinweisen und Markierungen sowie Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
- Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren
- Fahrlässigem oder vorsätzlichem Falschverhalten auf Anlagen, Pisten und Wegen
- Ausübung von Risiko-Sportarten wie Freeriding, Downhill- und Enduro- Biking, Gleitschirmfliegen etc.
Im Übrigen stützt sich die Haftung der Bergbahnen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Ferner ist die Haftung für Unfälle auf Bike-, Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.
Im Rahmen des Unterhalts der Transportanlagen werden Schmiermittel verwendet und durch den Betrieb kann Abrieb bei Führungsrollen entstehen. Je nach Witterung kann dies zu leichten Verschmutzungen von Kleidern führen. Die Bergbahnen haften aufgrund der betrieblichen und sicherheitsrelevanten Notwendigkeit dieser Schmiermitteln nicht für diese Verunreinigungen.
Für Personen- oder Sachschäden infolge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages haftet Lötschental im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.
B.7. Nutzung der Lifttickets
Lautet ein Liftticket auf einen oder mehrere bestimmte Tage, kann es nicht auf andere Tage übertragen werden. Ungenutzte Tage sind nicht erstattungsfähig. Lifttickets, können nicht rückerstattet werden.
B.8. Rückerstattungen
B.8.1 Allgemeines
Gekaufte Fahrkarten werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert, zurückgenommen oder rückerstattet.
Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten gehen die Bestimmung für die jeweilige Karte den Bestimmungen dieser AGB vor.
B.8.2. Verlust des Lifttickets
Mehrtageskarten werden bei Verlust gegen Vorweis der Kaufquittung (Sperrnummern-Beleg) ersetzt. Tageskarten sowie Einzelfahrten werden bei Verlust nicht ersetzt.
B.8.3. Depotgebühr Keycard
Lifttickets werden auf eine Keycard oder einem anderen kompatiblen Datenträger ausgestellt. Bei der Abgabe einer Keycard wird ein Depot von CHF 5.00 verrechnet, das bei der Rückgabe erstattet wird. Defekte Datenträger werden kostenlos ausgetauscht, soweit der Datenträger nicht mutwillig beschädigt wurde.
B.8.4. Missbrauch | Ausweispflicht
Mitarbeitende der Bergbahnen sowie autorisiertes Kontrollpersonal sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung hin, hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Ausweise für eine spezifische Ermässigung (z.B. Invalidenausweis) müssen jederzeit vorgewiesen werden können.
Wird ein Ticketmissbrauch, wie Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen oder Fälschung/Weitergabe von Ausweisen, festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden folgende Umtriebskosten erhoben:
- Einzelfahrten/Tageskarten: CHF 200.00
- Mehrtageskarten bis 4 Tage: CHF 300.00
- Mehrtageskarten ab 5 Tage: CHF 400.00
- Nutzung der Anlagen ohne Ticket: CHF 500.00
Kann aufgrund von fehlenden Ausweisen nicht nachvollzogen werden, ob ein Verstoss vorliegt, werden die Umtriebskosten eingezogen, bis der entsprechende Ausweis vorliegt. Zusätzlich ist der Tageskartenpreis nachzuzahlen. Im Wiederholungsfall wird der Datenträger eingezogen, das hinterlegte Ticket gelöscht und Strafanzeige eingereicht.
C. Angebot durch Leistungserbringer
C.1. Vertragsverhältnis
Leistungserbringer der Ferienregion Lötschental (nachfolgend als „Leistungserbringer“ bezeichnet) erbringen unter anderem Drittleistungen bezüglich Hotels, Ferienwohnungen, Gruppenunterkünften, Sportgeschäften, Erlebnissen, Aktivitäten und Schneesportschulen (nachfolgend „Drittleistungen“ genannt).
Lötschental betreibt ein Reservationssystem auf dem Internetportal www.loetschental.ch, das Kunden die Online-Buchung von Drittleistungen erleichtert. Lötschental vermittelt die Drittleistungen der Leistungserbringer in deren Namen und auf deren Rechnung. Verträge über Drittleistungen kommen ausschliesslich zwischen den jeweiligen Leistungserbringern und den Kunden zustande.
Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für die Drittleistungen an, so steht der Kunde für die Vertragspflichten der Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Vertragspflichten ein. Zusätzlich können die Leistungserbringer eigene Nutzungsbedingungen aufstellen. Der Kunde wird in der Leistungsbeschreibung bzw. spätestens im Buchungsprozess auf solche Nutzungsbedingungen des Leistungserbringers hingewiesen. Bei einem Widerspruch gehen diese AGB vor.
Bei Arrangements, Erlebnissen und Events kann Lötschental selbst als Anbieter auftreten. Der Anbieter ist ihr Vertragspartner und ist in den Reisedokumenten namentlich aufgeführt.
C.2. Informationen über die Drittleistungen
Lötschental stellt die publizierten Informationen für Objekt, Zimmer, Wohnungen und andere Drittleistungen zur Verfügung. Der Leistungserbringer aktualisiert diese Angaben und trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben zum Zeitpunkt der Buchung.
Die Drittleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und der Bestätigung. Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Leistungserbringer resp. Lötschental namens des Leistungserbringers vorbehaltlos bestätigt worden sind.
C.3. Zahlungsbedingungen
Für Hotels und Wohnungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen des Vermieters/Berherbergers.
Für Arrangements, Zusatzleistungen, Erlebnisse, Aktivitäten und Events: Gebuchte Drittleistungen sind direkt bei der Buchung per Kreditkarte/Online-Zahlung zu bezahlen. Zahlung auf Rechnung ist nur möglich, sofern dies explizit angeboten wird.
Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet oder Kreditkartenzahlungen werden nicht honoriert, setzt Lötschental im Namen des Leistungserbringers dem Kunden eine kurze Nachfrist. Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, so gilt der Vertrag als annulliert und es kommen die Stornierungsbedingungen gemäss diesen AGB zur Anwendung.
Die Preise für die Drittleistungen ersehen Sie aus der Ausschreibung im Internet respektive der Bestätigung. Die Preise in Schweizer Franken (CHF) sind massgebend. Preise in anderen Währungen dienen ausschliesslich zur Information und sind nicht verbindlich. Rechnungen werden in Schweizer Franken ausgestellt und sind in Schweizer Franken zu bezahlen. Kreditkartenbelastungen erfolgen ebenfalls in Schweizer Franken. Im Beschrieb zu den einzelnen Unterkünften werden etwaige vor Ort zu zahlende Nebenkosten aufgelistet.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern kann der Leistungserbringer bei Schlüsselübergabe ein Depot verlangen, dessen Höhe der Leistungsbeschreibung zu entnehmen ist.
C.4. Stornierungsbedingungen
Es gelten die Stornierungsbedingungen des Vermieters/Beherbergers, welche vor Buchungsabschluss im Reservationssystem ersichtlich sind.
C.5. Leistungs- und Preisänderungen
Die Leistungserbringer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise vor dem Vertragsabschluss zu ändern. Der Leistungserbringer oder Lötschental werden den Kunden bei Vertragsabschluss über allfällige Änderungen informieren.
Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen sowie höherer Gewalt die Leistungen zu ändern. Leistungserbringer ist bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Kunde bei Vorliegen einer wesentlichen Vertragsänderung die Ersatzleistung aus wichtigen Gründen innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.
Nach Vertragsabschluss behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, bei irrtümlich kommunizierten Vertragsbedingungen (insbesondere betreffend den Preis oder die Verfügbarkeit der Leistung) den Vertrag innerhalb von drei Arbeitstagen nach dessen Abschluss entschädigungslos aufzulösen. Er ist bemüht, einen neuen Vertrag über eine gleichwertige Drittleistung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder lehnt der Kunde den neuen Antrag innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung ab, wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückbezahlt.
Preiserhöhungen infolge Erhöhung von Abgaben und Steuern (insbesondere Mehrwertsteuern oder Kurtaxen) oder der Einführung neuer vergleichbarer Abgaben und Steuern bleiben vorbehalten. Gleichfalls vorbehalten bleiben Preiserhöhungen aufgrund der Erhöhung von Transportkosten oder der Einführung von Abgaben auf bestimmten Leistungen. Der Kunde wird in diesem Fall bis 30 Tage vor Vertragsbeginn informiert. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% des Preises (ohne allfällige Nebenkosten wie z.B. Kurtaxen) kann der Kunde kostenlos innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls wird der bereits bezahlte Betrag unter Ausschluss weiterer Forderungen zurückerstattet.
C.6. Übergabe des Vertragsobjekts und Anreise
Informationen zur Anreise und der Übergabe sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt und/oder werden zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden abgesprochen.
C.7. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Gruppenunterkünften
Das gebuchte Objekt darf höchstens mit der auf der Bestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Vertragsobjektes (insbesondere die Vorschriften betreffend Haustiere, Rauchen oder Lärm), die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen, sowie die Hausordnung sind einzuhalten.
Verstösst der Kunde gegen genannte Bedingungen oder stört der Kunde (oder allfällige Mitbenutzer) übermässig und/oder wiederholt Unbeteiligte, kann der Leistungserbringer dem Kunden eine kurze Nachfrist zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes setzen und nach erfolglosem Verstreichen der Nachfrist den Vertrag fristlos auflösen. Der bezahlte Preis wird nicht erstattet. Vorbehalten bleiben Schadenersatzforderungen seitens des Leistungserbringers. Das Vertragsobjekt ist ohne gegenteilige Vereinbarung in besenreinem Zustand zurückzugeben.
C.8. Haftung
Der Kunde haftet dem Leistungserbringer für eine sorgfältige Benutzung des Vertragsobjektes. Insbesondere haftet der Kunde auch für Schäden, die Mitbenutzer verursachen. Entstehen Schäden, kann der Leistungserbringer einen angemessenen Betrag des Depots zur Schadensbeseitigung zurückbehalten. Die Haftung des Kunden ist nicht auf den Betrag des Depots beschränkt. Der Leistungserbringer stellt dem Kunden nach der Schadensbeseitigung eine Abrechnung zu.
Falls die gebuchten Drittleistungen durch nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Ereignisse oder höhere Gewalt (insbesondere Naturereignisse oder behördliche Massnahmen) nicht erbracht werden können, kann der Vertrag vom Leistungserbringer entschädigungslos gekündigt werden. Bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt seitens des Kunden ist nur möglich, wenn der Leistungserbringer keine Ersatzleistung erbringen kann.
Jegliche Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Angaben über vom Vertragsobjekt unabhängige Faktoren wie beispielsweise Verfügbarkeit und Öffnungszeiten von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbäder und Restaurants sowie die klimatischen Verhältnisse und Verfügbarkeit von unabhängigen Dienstleistern sind ohne Gewähr.
Lötschental ist für die korrekte Buchung verantwortlich, wobei keine Haftung für die Leistungserbringer, deren Hilfspersonen, die eingesetzten Absatzmittler, vertane Urlaubszeit und/oder Frustrationsschaden übernommen wird. Lötschental schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
C.9. Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Kunde einen Schaden, so ist der Kunde verpflichtet, beim Leistungserbringer unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
Der Leistungserbringer resp. Lötschental (wenn der Anbieter nicht erreichbar ist) namens des Leistungserbringer wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lässt sich der Kunde vom Leistungserbringer resp. Lötschental schriftlich bestätigen, dass der Kunde den Mangel gerügt resp. den Schaden gemeldet hat. Lötschental oder Hilfspersonen des Leistungserbringers sind nicht berechtigt, Forderungen usw. namens des Leistungserbringers anzuerkennen.
Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber dem Leistungserbringer müssen innert eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich dem Leistungserbringer mitgeteilt werden. Nach Ablauf der einmonatigen Frist verliert der Kunde sämtliche Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer und Lötschental, sofern gesetzlich zulässig.
C.10. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche kontaktiert werden. Dieser ist bei Unstimmigkeiten zwischen der Kundschaft und Schweizer Reiseunternehmen bestrebt, eine für beide Parteien faire und ausgewogene Lösung zu finden. Kontakt: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
D. Gastronomie
D.1 Zahlungen
D.1.1. Seminare | Konferenzen | Banketts
Sofern nichts Gegenteiliges in der schriftlichen Bestätigung (per Post oder E-Mail) erwähnt, ist bei Konferenzen, Banketten und Veranstaltungen eine Leistung unverbindlich, bis eine Anzahlung von 50% geleistet wurde. Die Anzahlung wird mit der Bestätigung fällig. Die Restzahlung wird, sofern nichts anderes vereinbart, umgehend nach Erbringung der Leistung fällig. Es steht dem Gastronomiebetrieb das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu.
D.1.2. Events
Der Betrag ist, sofern nicht eine Vorauszahlung oder Bezahlung bei der Buchung mittels Kreditkarte verpflichtend vorgesehen ist, vor Ort umgehend nach Erbringung der Leistung fällig.
D.2. Nicht beanspruchte Leistungen
Es erfolgt keine Rückvergütung bei Nicht- oder Teilinanspruchnahme von gebuchten/bestellten Leistungen.
D.3. Nichtverfügbarkeit
Sollte aus unvorhersehbaren Gründen eine gebuchte Leistung nicht verfügbar sein, wird eine möglichst ähnliche Leistung angeboten.
D.4. Mitgebrachte Speisen und Getränke
Grundsätzlich ist die Zubereitung und Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Betrieben (inkl. Terrassen) von Lötschental unzulässig. Ausnahme bilden die als Picknickräume bestimmten Bereiche. Bei einer Widerhandlung wird CHF 50.00 pro Person pro Fall in Rechnung gestellt.
D.5. Annullationskosten
Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung. Die Annullationskosten betragen:
- Bis 20 Tage vor Beginn der Leistung: Kostenlos.
- 19 bis 1 Tag vor Beginn der Leistung: 50 % des Preises gemäss Bestätigung.
- Am Tag der Leistung sowie Nicht-Erscheinen ohne Annullation: 100 % des Preises gemäss Bestätigung.
D.6. Buchungsrückzug
Lötschental behält sich das das Recht vor, in Ausnahmefällen eine erfolgte Bestätigung ohne Kostenfolge für beide Vertragsparteien für ungültig zu erklären und von dieser zurückzutreten:
- Nichtnutzbarkeit der Gebäude oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt
- Schliessung oder Änderung der Öffnungszeiten aus wirtschaftlichen, rechtlichen, epidemiologischen Gründen oder aufgrund des Wetters
- Nichterreichen einer allfälligen ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. Mindestauslastung
- Verzug einer verlangten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung.
D.7. Reinigung | Haftung
Die Beseitigung ausserordentlicher Verunreinigungen oder die Behebung von Schäden am Eigentum von Lötschental werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
E. Schlussbestimmungen
E.1. Salvatorische Klausel
Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder der Bestimmungen des ihr zugrundeliegenden Vertrages berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht.
Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.
E.2. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Lötschental sowie zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Lötschental ist Leuk, Schweiz.
E. 3. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Mai 2023.