Die 6er Sesselbahn Lauchernalp-Stafel ist bis 16. August täglich bei gutem Wetter in Betrieb.
Täglicher Busbetrieb Lauchernalp-Fafleralp und Wiler-Faldumalp/Kummenalp
Die Platzreservation für die Busse über www.sbb.ch ist obligatorisch.

Die Roadmap

Der Weg nach Blatten wurde von Gemeinde, Kanton und Bund in einer gemeinsamen Roadmap festgelegt. Sie bildet die Grundlage für den Wiederaufbau und zeigt auf, wie aus der Vision eines neuen Dorfes Schritt für Schritt Realität werden soll.

Bereits am Tag des Bergsturzes sagte Gemeindepräsident Matthias Bellwald den Satz: «Wir haben unser Dorf verloren, aber nicht unser Herz.» Mit diesen Worten rief er die Bevölkerung dazu auf, an die Zukunft Blattens zu glauben. Aus diesem Glauben entstand durch die Gemeinde ein konkreter Umsetzungsplan: die von Kanton und Bund unterstützte und verabschiedete Roadmap für den Wiederaufbau.

Sie definiert unter anderem:

  • die notwendigen gesetzlichen Beschlüsse,
  • die rechtlichen Voraussetzungen und Leitlinien,
  • die Organisation der Kommissionen und Abläufe,
  • die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten,
  • sowie die konkreten Massnahmen und deren zeitliche Umsetzung.

Die 69 Massnahmen der Roadmap werden durch weitere Aufgaben ergänzt, die ausschliesslich in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Mit der Beratung und anschliessenden Genehmigung des Dekrets vom Dezember 2025 hat der Grosse Rat des Kantons Wallis die rechtlichen Grundlagen für diesen Weg geschaffen.

Zu den wichtigsten Meilensteinen der Roadmap für den Wiederaufbau des Dorfes gehören:

2025: 

  • Erschliessung der verbliebenen Siedlungsgebiete durch die Notstrasse und die Wiederherstellung der Infrastruktur Räumungsarbeiten am Nordhang.
  • Erarbeitung und Verabschiedung des Dekrets vom 18.12.2025 für den Wiederaufbau von «BLATTEN 2030»..

2026

  • Baubeginn der neuen Kantonsstrasse
  • Fertigstellung der Notstrasse
  • Rückbau der vom See betroffenen Gebäude
  • Ausschreibung des Studienauftrags für den Masterplan
  • Bau der provisorischen Luftseilbahn

2027

  • Weiterführung des Baus der Kantonsstrasse
  • Erstellung der Infrastrukturen bis in den Dorfbereich
  • Abschluss der Masterplanung
  • Beginn der Rekultivierung landwirtschaftlicher Flächen
  • ZNP

2028

  • Fertigstellung der Kantonsstrasse
  • Bau der Infrastrukturen im Dorfbereich und an der Peripherie
  • Beginn der Tiefbauarbeiten für öffentliche und private Gebäude

2029

  • Fertigstellung erster Gebäude
  • Rückkehr der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Blatten

....

Der Wiederaufbau beschränkt sich jedoch nicht auf bauliche Massnahmen. Parallel dazu müssen zahlreiche rechtliche Grundlagen geschaffen werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Bodenfrage und den Eigentumsverhältnissen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die laufenden Aufgaben einer Gemeinde sicherzustellen. Eine Herausforderung, die dadurch zusätzlich erschwert wird, dass die Einwohnerinnen und Einwohner derzeit auf mehr als ein Dutzend verschiedener Gemeinden verteilt leben.