Sehr grosse Waldbrandgefahr
Allgemeines Feuerverbot im Freien
Es gilt ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuer-werkskörpern. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich strikt an die Anordnungen der Gemeindebehörden zu halten und alles zu unternehmen, damit unsere Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensässe und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben.
Bei einem Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz:
ALARMIEREN (118) – RETTEN – LÖSCHEN
Aktuelle Waldbrandgefahr und Verhaltensregeln unter: www.vs.ch/de/web/sfnp/incendi
