Information zur Sperrzone Blatten per 22.05.2026
Die Gemeinde Blatten informiert: Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 lit. c) des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (GNGWB) verfügen die Gemeinderäte der Einwohnergemeinden Blatten und Wiler zum Schutz von Personen, Eigentum und Sachwerten die Sperrzone Blatten wie folgt:
1. Für die Gefahrenbereiche beim See Blatten, auf dem gesamten Schuttkegel sowie durch den Bergsturz beeinträchtigte Flächen gilt ein striktes Zutrittsverbot.
2. Der Perimeter der Sperrzone Blatten wird Tag und Nacht überwacht.
3. In begründeten Fällen kann die Gemeinde den Zutritt mit einer zeitlich begrenzten Sonderbewilligung gewähren.
4. Diese Anordnung tritt am Fr, 22.05.2026 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
5. Die bisherigen Anordnungen werden aufgehoben.
Strafandrohung:
Zuwiderhandlungen gegen diese Verfügung werden gemäss Art. 63 des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau mit einer Busse bestraft.
Perimeter der Sperrzone Blatten per 22.05.2026
