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Wichtige Informationen für Skitourengänger

Sperrzone Blatten: Zutrittsverbot

Die Gemeinde Blatten informiert: Gestützt auf Artikel 6 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen (GBBAL) in Verbindung mit Art. 8 VBBAL erlässt der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Blatten die folgende zwingende Präventionsmassnahme per 27.07.2025 und bis zur Aufhebung der besonderen Lage:

  • 1. Das Gemeindegebiet von Blatten wird zur Sperrzone erklärt.
  • 2. Der Zutritt in die Sperrzone ist generell verboten.
  • 3. Für die Gebäude auf dem Gemeindegebiet von Blatten gilt ein Nutzungsverbot.

Die Beschlüsse des Gemeinderats betreffend der erleichterten Zutritte in die Sperrzone über Korridore wurden per 30.11.2025 aufgehoben.
Die Sperrzone wird Tag und Nacht mit Kameras und Drohnen überwacht.